Weiss Stephan aus Salzburg Weiss Stephan aus Salzburg Weiss Stephan aus Salzburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1) Geltungsbereich

Alle Leistungen und Lieferungen von Waren der "medienagentur - Weiss Stephan" (in Folge WMW genannt) erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern auch wenn bei künftigem Vertragsabschluß darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sich WMW diesen ausdrücklich schriftlich unterwirft.

2) Vertragsabschluß

Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von WMW schriftlich und firmengemäß gezeichnet wurden und verpflichten nur in dem in den Aufträgen und Vereinbarungen angegebenem Umfang.
Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn WMW nach Zugang von Bestellung, Auftrag oder Angebot eine schriftliche Bestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in nachstehender Reihenfolge das Angebot bzw. Pflichtenheft, die in Katalogen und Prospekten enthaltenen Angaben sowie die Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien.

3) Honoraranspruch, Preise, Steuern und Gebühren

3.1) Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde.

3.2) Preise

Es gelten die in der Auftragbestätigung, in Ermangelung derselben die im Anbot oder Bestellformular angeführten Preise. Alle Preise verstehen sich netto, ab Firmensitz Salzburg, ohne Verpackungs-,Liefer- und Frachtspesen bzw. Steuern und Gebühren in Euro, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten nur für den jeweils aktuellen Auftrag. WMW ist berechtigt, nach Erbringung von Teilleistungen / Teilprojekten, die als solche unter Angabe des darauf entfallenden Preisanteiles angeboten wurden, Teilrechnungen zu legen. WMW ist ferner berechtigt zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ergeben sich Preisänderungen, welche durch WMW nicht beeinflusst werden können, wie insbesondere Preisänderungen durch Subunternehmer, Vorlieferanten, Gesetzesänderungen, Wechselkursschwankungen, Materialkostenerhöhungen und – reduktionen aufgrund von Änderungen der Marktpreise, welche Auswirkungen auf die von WMW erbrachten Leistungen haben, so ist WMW dazu berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

3.3) Zusatzaufwendungen

Zusätzlich erbrachte Leistungen, die nicht Bestandteil eines schriftlichen Auftrages sind, werden gemäß den bei Leistungserbringung geltenden Stundensätzen von WMW nach Aufwand verrechnet.

3.4) Reisespesen

Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Kunden gesondert, nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.

3.5) Wechselkurs

Im Falle eines Zukaufes von Waren oder Leistungen aus Fremdwährungsländern, werden die Kaufpreise mit dem tagesaktuellen Umrechnungskurs zum Zeitpunkt der Angebotslegung kalkuliert. Änderungen des Wechselkurses (Devisenbriefkurs) in beide Richtungen zum Zeitpunkt der Rechnungslegung durch den Vorlieferanten bzw. Subunternehmer werden an den Kunden weitergegeben. Zur Fakturierung wird als effektiver Umrechnungskurs, das für den Tag der Fakturierung berechnete Devisenkursfixing der Wiener Börse herangezogen.

4) Subunternehmer

WMW ist dazu berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen. Die Stellung von WMW als Vertragspartner bleibt davon unberührt.

5) Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur gemäß Richtlinien des Fachverbandes für Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form immer – weiter zu nutzen.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

6) Mitwirkungspflicht

Der Kunde erkennt an, dass WMW für eine erfolgreiche und zeitgerechte Durchführung der ihr obliegenden Leistungen auf die umfassende Mitwirkung des Kunden angewiesen ist. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass WMW über erstmaliges Verlangen auch ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen in der benötigten Form rechtzeitig vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen unaufgefordert Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die ihm erst während der Auftragsausführung von WMW bekannt werden.
Zur Integration von Hard-, Software und Dienstleistungen an eventuell bereits vorhandenen Systemen ist es notwendig, dass der Kunde alle für einen ordnungsgemäßen Einsatz nötigen Voraussetzungen (z.B. Hardware, Software, Zugangsdaten, erforderliche Räumlichkeiten, Klimatisierung) mit der vereinbarten dem Stand der Technik entsprechenden Ausstattung rechtzeitig zur Verfügung stellt. Verzögerungen durch Verletzung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten, gehen zu Lasten des Kunden. Vereinbarte Fertigstellungs- und Lieferfristen verlängern sich entsprechend. Dadurch entstehende Zusatzaufwendungen sind vom Kunden zu tragen.

7) Lieferung

Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
- Datum der Auftragsbestätigung.
- Datum der anbotskonformen Bestellung durch den Kunden.
- Datum der Erfüllung aller dem Kunden obliegenden technischen, kaufmännischen und organisatorischen Voraussetzungen.
- Datum, an dem WMW eine vor Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung Anzahlung oder Sicherheit erhält.

WMW ist auch berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu verrechnen.

8) Leistung

Der Leistungsumfang ergibt sich entweder aus der Beschreibung in der Auftragsbestätigung beziehungsweise im Angebot oder aus dem Pflichtenheft.

8.1) Angebot

Das Angebot wird durch die schriftliche Bestätigung des Kunden Vertragsgegenstand. Nach diesem Zeitpunkt vom Kunden verlangte Änderungswünsche können schriftlich im Einvernehmen mit WMW und dem Kunden unter gesonderter Verrechnung vereinbart werden.

8.2) Pflichtenheft

Für den Fall, dass aufgrund zur Verfügung gestellter Unterlagen und Informationen von WMW eine schriftliche Leistungsbeschreibung (Projektbeschreibung) mit dem Kunden ausgearbeitet wird, verpflichtet sich der Kunde diese Leistungsbeschreibung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit firmenmäßiger Zeichnung zu bestätigen. Das Pflichtenheft wird Vertragsgegenstand, nachträgliche Änderungswünsche sind als Vertragsänderungen zu verstehen. Sie bedürfen der Schriftform und bewirken Änderungen der Preis und Lieferkonditionen. Die Abrechnung der Pflichtenhefterstellung erfolgt nach Stundenaufwand-honorar.

9) Abnahme

Bei erstmaligem Einsatz der gelieferten Waren und erbrachten Dienstleistungen im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Lieferung als abgenommen. Kann der Auftrag in Teilabschnitte geteilt werden, so sind Teilabnahmen zulässig.

10) Gefahrenübergang und Erfüllungsort

Nutzung und Gefahren gehen mit dem Abgang der Lieferungen gemäß Punkt 3.1. auf den Kunden über und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung. Dies auch dann, wenn die Lieferung im Rahmen einer Montage erfolgt oder wenn der Transport durch WMW durchgeführt oder organisiert wird.

11) Zahlung

Vereinbarter Zahlungsort ist Salzburg. Die Zahlung erfolgt netto Kassa, spesenfrei. Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung in Zusammenhang mit behaupteten Gegenansprüchen ist ausgeschlossen.
Die Annahme von diskontfähigen und ordnungsgemäß vergebührten Wechseln behält sich WMW vor, erfolgt aber jedenfalls nur zahlungshalber. Gutschriften über erhaltene Wechsel und Schecks gelten vorbehaltlich des richtigen Eingangs des Wertes. Die daraus entstehenden Diskontzinsen und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. WMW übernimmt keine Haftung für die rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung.
Eingehende Zahlungen werden ungeachtet entgegenstehender Zahlungswidmungen auf die jeweils älteste offene Forderung, und zwar zuerst auf die Kosten und andere Nebengebühren, dann auf Zinsen und schließlich auf das Kapital angerechnet. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Folgen Verzugszinsen und sonstige anfallende Spesen angelastet.

12) Eigentumsvorbehalt

Gelieferte und verkaufte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entsprechenden Forderungen im uneingeschränkten Eigentum von WMW. Mit Vollerwerb von Programmträgern bzw. Speicherung auf einem vom Kunden genannten Server erwirbt der Kunde die im Lizenzvertrag spezifizierten Nutzungsrechte.
Bei qualifiziertem Zahlungsverzug, zu erwartender Zahlungseinstellung oder sonstigem vertragswidrigem Verhalten ist WMW berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte betreffend der Vorbehaltsware zu verlangen, gegebenenfalls zu verwerten und die offenen Forderungen aus dem Erlös zu befriedigen.

13) Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für von WMW gelieferte Programmierungen beträgt ein Monat. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme gemäß Punkt 9 dieser AGB. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, Internetsites und schriftlichen und mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können keine Gewährleistungsansprüche abgeleitet werden. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von WMW entweder durch Ersatzlieferung behoben. Wandlung oder Preisminderung werden bei zumutbarer Verbesserungsmöglichkeit einvernehmlich ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unverzüglich schriftlich und ausreichend dokumentiert angezeigt hat.
Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten beziehungsweise vom Kunden selbst vorgenommen werden.
WMW übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger (soweit solche vorgeschrieben sind), anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations-, Lager- und Betriebsbedingungen) von WMW beziehungsweise deren Subunternehmer und Vorlieferanten sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind. Durch die Behebung von Mängeln wird die ursprüngliche Gewährleistungsfrist nicht verlängert. WMW wird innerhalb einer angemessenen Frist die gerügten Mängel ordnungsgemäß beheben, wobei der Kunde alle zur Beurteilung des Mangels und seiner Ursachen erforderlichen, bei ihm vorhandenen Unterlagen beziehungsweise Daten der WMW zur Verfügung zu stellen hat.

14) Haftung

WMW haftet nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Regelungen. Soweit es danach für die Haftung auf Verschulden ankommt, wird mit Ausnahme bei Personenschäden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gehaftet, bei leichter Fahrlässigkeit haftet WMW nicht für Folgeschäden und den entgangenen Gewinn. Die Höhe des Schadensersatzanspruches ist jedenfalls mit der Höhe des Auftragswertes beschränkt. WMW übernimmt keine Haftung für Rechtsverletzungen mit oder durch Mittel, die WMW vom Auftraggeber übergeben worden sind, insbesondere für die unzulässige Verwendung von Marken, Fotographien, Texten und dergleichen. Für den Fall, dass WMW wegen eines solchen Falles selbst durch einen Dritten in Anspruch genommen werden sollte, ist WMW einerseits ausdrücklich berechtigt, den Dritten an den Auftraggeber zu verweisen und andererseits ist der Auftraggeber verpflichtet, WMW für derartige Ansprüche vollkommen schad- und klaglos zu stellen. WMW haftet nicht für Ansprüche, die von Dritten gegen den Auftraggeber erhoben werden, etwa im Fall von wettbewerbs- oder markenrechtlichen Verletzungen.

15) Gewerbliche Schutzrechte, Lizenzrechte und Urheberrechte

Alle Urheber- und Markenschutzrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) verbleiben bei WMW beziehungsweise deren Lieferanten. Bei eigenerstellter Software gilt der Lizenzvertrag samt integrierten Lizenzbedingungen von WMW, bei zugekaufter Software gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Lizenzinhabers. WMW ist berechtigt auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen von WMW auf ihre Urheberschaft hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Auf von WMW erstellten Websites oder zur Verfügung gestellter Software wird eine entsprechende Kennzeichnung der Urheberschaft vereinbart. WMW gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht zur Unterlizenzierung berechtigtes Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Software samt dazugehöriger Dokumentation. Der Kunde darf sein Nutzungsrecht an der Software nur für eigene, interne Zwecke im Zusammenhang mit dem Vertragszweck ausüben. Die Ausübung des Nutzungsrechtes ist weiters auf die einmalige Installation der Software beschränkt. Ist der Kunde eine juristische Person oder haben auf den Server/PC des Kunden im Rahmen seines Unternehmens mehrere Personen Zugriff, so ist die Nutzung der Software auf einzelne Personen zu beschränken, deren Namen WMW auf Verlangen jederzeit bekannt zugeben sind.
Dem Kunden wird es untersagt, die vertragsgegenständliche Software beziehungsweise die vertragsgegenständlichen Datenbanken, und zwar selbst Teile hiervon, auf welche Art immer, zu vervielfältigen oder an Dritte weiter zu geben, außer das Urheberrechtsgesetz sieht dies ausdrücklich vor. Sämtliche in diesem Vertragspunkt vom Kunden übernommenen Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Der Kunde hat seinerseits bei sonstigem Schadenersatz alle rücksichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen betroffenen Mitarbeiter oder beigezogenen Personen zur Einhaltung der in von ihm übernommenen Verpflichtungen zu verpflichten.

16) Bestimmungen bei Domainregistrierung

WMW vermittelt und reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Die Domain wird für .at, .co.at und .or.at-Adressen von der Registrierstelle nic.at eingerichtet, für sonstige Adressen von der jeweils zuständigen Registrierungsstelle.
WMW ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain etwa in Marken oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichnungsrechten zu verletzen und wird WMW diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.

17) Geheimhaltung

Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von WMW nicht Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind bei anderweitig erteilter Bestellung unverzüglich an WMW zurückzustellen. WMW verpflichtet sich alle vom Kunden zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages notwendigen, erhaltenen Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln. Pläne, Skizzen, Konzepte und Formulierungen und technische, graphische oder sonstige Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben das geistige Eigentum der WMW. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von WMW, auch wenn für eventuelle Präsentationen Zahlungen geleistet wurden.

18) Datenschutz

WMW und der Kunde verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorschriften. Personenbezogene Daten, die WMW beziehungsweise dem Kunden im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, dürfen nur für die Zwecke der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten genutzt werden und müssen gegen den Zugang und die Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden. WMW ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Kundendaten zu schützen. WMW haftet jedoch nicht, wenn Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen. Die Geltendmachung von Schäden des Kunden oder Dritter gegenüber WMW aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

19) Kompensation

Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen.

20) Rücktritt

Voraussetzung für den Rücktritt des Kunden vom Vertrag ist ein Lieferverzug, der auf grobes Verschulden auf Seiten von WMW zurückzuführen ist, sowie der erfolglose Ablauf einer gesetzten, angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. WMW ist in den folgenden Fällen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten:

  • wenn die Ausführung der Lieferung beziehungsweise der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird,
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf Begehren von WMW weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder
  • wenn die Verlängerung der Lieferzeit wegen der im Punkt 7 angeführten Umstände insgesamt mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, mindestens jedoch 6 Monate beträgt.

Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, ist WMW verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Sollte der Kunde nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Voraussetzungen schaffen, dass die Ausführung des Auftrages ermöglicht wird, so steht WMW das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Auftrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Unbeschadet der Schadensersatzansprüche von WMW sind im Falle eines Rücktrittes bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen. Im Falle eines vom Kunden zu vertretenden, berechtigten Rücktritts durch WMW ist diese berechtigt, eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr von 20 % des Nettoauftragswertes in Rechnung zu stellen.

21) Vereinbarung der Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Auftrages oder sonstiger Vertragsbestandteile bedürfen der Schriftform (Papierform) und sind nur einvernehmlich möglich. Mündliche Nebenabreden bestehen keine und sind daher unzulässig.

22) Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall gilt zwischen den Vertragsparteien eine der vereinbarten Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis nahe kommende Bestimmung.

23) Gerichtsstand, Recht und Vertragssprache

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kunden und WMW gilt ausschließlich österreichisches Recht. Auf die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten unterwerfen sich beide Teile dem sachlich zuständigen Gericht am Sitz von WMW.

Salzburg, Jänner 2024

 

Impressum

medienagentur - Weiss Stephan
Individuelle Lösungen
Clemens-Krauss-Straße 18
5020 Salzburg | Austria

Tel: +43-720-511633
Mobil: +43-650-9347778

Bankverbindung

Volksbank Salzburg
Kontowortlaut: WEISS STEPHAN

IBAN: AT82 4501 0000 0710 4573
BIC: VBOEATWWSAL

UID-Nr.: ATU57262802
Gerichtsstand & Erfüllungsort ist die Stadt Salzburg

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